Energieausweis
Rundumservice für Ihre Immobilie !
Der Energieausweis ist beim Verkauf oder einer Neuvermietung Ihrer Immobilie seit dem 01.01.2009 Pflicht.
Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Fläche und Baudenkmäler (§ 16 Abs. 4 EnEV).
Sollten Sie noch keinen Energieausweis besitzen, stehen wir Ihnen natürlich auch hier hilfreich zur Seite.
Über unsere Partner können wir Ihnen einen anerkannten Energieausweis zum Preis von ca. € 40 erstellen lassen.